AVGS-Coaching online: Geht das – und worauf Du achten musst
Ja, ein AVGS-Coaching kann online per Video stattfinden – die Fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur berücksichtigen Online-Maßnahmen ausdrücklich. Prüf vorher Deinen Gutschein: Für ein 1:1-Coaching muss dort eine Einzelmaßnahme stehen, und eine regionale Beschränkung kann einen Anbieter aus einer anderen Stadt ausschließen. Mit Gutschein und Zustimmung Deiner Vermittlungsfachkraft kannst Du online schon in der Kündigungsfrist neben Deinem alten Job starten – die Termine finden an mindestens zwei Tagen pro Woche statt.
Geht ein AVGS-Coaching auch online?
Ja. Die Bundesagentur für Arbeit regelt in ihren Fachlichen Weisungen zu Maßnahmen bei einem Träger ausdrücklich auch „Maßnahmen, die online durchgeführt werden“. Beim Online-Coaching triffst Du Deinen Coach per Video statt vor Ort.
Für Dich kostet das nichts – wenn Deine Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat. Wie Du den Gutschein bekommst, steht in unserem Artikel AVGS beantragen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für Dich: Du brauchst einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Der hängt nicht am Arbeitslosengeld, sondern an Deinem Status: Gefördert werden können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende – also auch, wer nach einer Kündigung arbeitsuchend gemeldet ist (§ 45 Abs. 1 SGB III). Eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldes ändert an diesem Status nichts. Ob Du ihn bekommst, entscheidet Deine Vermittlungsfachkraft – für ein Coaching ist der AVGS eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
Für den Anbieter: Er braucht eine zugelassene Maßnahme, die zu Ziel und Inhalt Deines Gutscheins passt (§ 45 Abs. 4 SGB III). Lass Dir die Maßnahmenummer geben und bestätigen, dass die Maßnahme online durchgeführt wird.
Worauf musst Du bei Deinem Gutschein achten?
- Einzel- oder Gruppenmaßnahme: Für ein 1:1-Coaching muss auf dem Gutschein eine Einzelmaßnahme stehen. Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme darf laut Fachlichen Weisungen nicht für eine Einzelmaßnahme eingelöst werden. Steht dort „Gruppenmaßnahme“, bitte Deine Vermittlungsfachkraft um eine Anpassung.
- Region: Der Gutschein kann auf das Bundesgebiet oder auf eine bestimmte Region beschränkt sein. Sitzt Dein Online-Anbieter in einer anderen Stadt, klär vorher mit Deiner Agentur für Arbeit, ob das passt – am besten schriftlich.
- Ziel: Das Ziel auf dem Gutschein muss zum Ziel der Maßnahme passen (§ 45 Abs. 4 SGB III) – bei einem Bewerbungscoaching zum Beispiel „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III).
- Gültigkeit: Das Coaching muss innerhalb der Gültigkeit beginnen.
Wie läuft ein Online-Coaching ab?
- Anbieter wählen und Gutschein einreichen. Der Anbieter prüft Deinen Gutschein, bestätigt Dir die Teilnahme und legt den Gutschein vor Beginn der Agentur für Arbeit vor (§ 45 Abs. 4 SGB III). Mit dieser Bestätigung meldest Du Dich bei Deiner Vermittlungsfachkraft.
- Zustimmung abwarten. Erst wenn Deine Vermittlungsfachkraft zugestimmt hat, geht es los.
- Termine per Video. Im bewilligten Zeitraum findet das Coaching an mindestens zwei Tagen pro Woche statt. Das gilt laut Fachlichen Weisungen ausdrücklich auch online.
- Arbeiten wie im Präsenzcoaching. Ihr überarbeitet Deine Unterlagen, plant Deine Stellensuche und übt Vorstellungsgespräche – auch solche per Video, im selben Format.
Technisch brauchst Du ein Gerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Ort.
Welche Vorteile hat ein Online-Coaching?
- Keine Wege: Du sparst Fahrzeit, und Fahrkosten fallen gar nicht erst an.
- Mehr Auswahl: Der Gutschein berechtigt Dich, den Träger selbst auszuwählen (§ 45 Abs. 4 SGB III). Online bist Du nicht auf Anbieter in Deiner Nähe angewiesen – solange Dein Gutschein nicht auf eine Region beschränkt ist.
- Neben dem Job: In der Kündigungsfrist kannst Du die Termine neben Deinem alten Job einplanen.
- Übung im echten Format: Vorstellungsgespräche per Video übst Du direkt so, wie sie später stattfinden.
Genau so arbeitet unser kostenloses Bewerbungscoaching mit AVGS.
Weniger passend ist ein Online-Coaching, wenn Du Dich zu Hause schlecht konzentrieren kannst oder keine stabile Internetverbindung hast. Dann ist ein Coaching vor Ort vielleicht die bessere Wahl.
Woran erkennst Du einen seriösen Online-Anbieter?
- Maßnahmenummer: Der Anbieter nennt Dir die Nummer seiner zugelassenen Maßnahme.
- Keine Kosten für Dich: Bezahlt wird über den Gutschein, wenn Deine Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat. Ein seriöser Anbieter schickt Dir keine Rechnung.
- Klares Angebot: Umfang, Inhalte und Ablauf stehen schriftlich im Angebot.
- Echtes 1:1: Willst Du ein Einzelcoaching, sollte es auch als Einzelmaßnahme laufen, nicht als Kurs mit vielen Teilnehmenden.
- Kein Druck: Du entscheidest in Ruhe, ob der Anbieter zu Dir passt.
Wie funktioniert unser Online-Bewerbungscoaching?
Unser Bewerbungscoaching läuft komplett online: 1:1 per Video, bundesweit, bis zu 120 Stunden, Maßnahmenummer 365/73/24, durchgeführt von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Für Dich ist es kostenlos über den Gutschein, wenn die Agentur für Arbeit ihn bewilligt und er ein Einzelcoaching vorsieht. Für ein Coaching ist der AVGS eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
Per WhatsApp helfen wir Dir, das Gespräch mit Deiner Vermittlungsfachkraft vorzubereiten. In drei kurzen Fragen kostenlos prüfen lassen.
Quellen
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (öffnet in neuem Tab)
- § 17 SGB III – Drohende Arbeitslosigkeit (öffnet in neuem Tab)
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (gültig ab 01.12.2025) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) (öffnet in neuem Tab)
Redaktion frischgekündigt.de
Die Redaktion von frischgekündigt.de erklärt Fristen, Arbeitslosengeld und den Weg zurück in den Job – so, dass man es ohne Vorwissen versteht.
Verwandte Artikel
Häufige Fragen
Zahlt die Agentur für Arbeit auch ein Online-Coaching?
Ja, wenn der Anbieter eine zugelassene Maßnahme hat, die zu Deinem Gutschein passt, und Deine Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat. Die Fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur berücksichtigen Online-Maßnahmen ausdrücklich.
Darf ich einen Online-Anbieter aus einer anderen Stadt wählen?
Grundsätzlich ja: Der Gutschein berechtigt Dich, den Träger selbst auszuwählen (§ 45 Abs. 4 SGB III). Ist er aber auf eine Region beschränkt, klär vorher mit Deiner Agentur für Arbeit, ob ein Online-Anbieter von außerhalb passt.
Muss ich schon sechs Wochen arbeitslos sein?
Nein. Die sechs Wochen stammen aus § 45 Abs. 7 SGB III und betreffen nur den Anspruch auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung. Für ein Coaching zählt Dein Status: Gefördert werden können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§ 45 Abs. 1 SGB III).
Kann ich das Online-Coaching schon während der Kündigungsfrist machen?
Ja, wenn Du Dich nach der Kündigung arbeitsuchend gemeldet hast, die Agentur für Arbeit den Gutschein bewilligt und Deine Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat. Online kannst Du die Termine neben Deinem alten Job einplanen.
Was brauche ich technisch für ein Online-Coaching?
Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon – Computer, Tablet oder Smartphone –, eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Ort, an dem Du ungestört sprechen kannst.
Wie oft finden die Termine statt?
Im bewilligten Zeitraum an mindestens zwei Tagen pro Woche. Das gilt laut Fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur ausdrücklich auch online. Ausgenommen sind Maßnahmen, die komplett an einem einzigen Tag stattfinden.