Droht Dir eine Sperrzeit?Finde es in 3 Fragen heraus.

Frage 1 von 3
Wie endet Dein Arbeitsverhältnis?

Stand: 29.09.2026 · Grundlage: § 159 (öffnet in neuem Tab) und § 38 SGB III (öffnet in neuem Tab), Fachliche Weisungen der BA zu § 159 (öffnet in neuem Tab)

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Dein Fahrplan für die ersten Wochen

Vier Stationen, in dieser Reihenfolge. Nichts davon ist kompliziert, aber die Fristen sind kurz.

  1. Sofort

    Arbeitsuchend melden

    Spätestens drei Monate vor dem Ende – wer später davon erfährt, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche.

    So geht die Meldung
  2. Woche 1

    Arbeitslos melden, ALG beantragen

    Elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich, bis zu drei Monate im Voraus. Den ALG-Antrag stellst Du gleich mit.

    ALG 1 beantragen
  3. Woche 2–4

    Erster Termin, AVGS ansprechen

    Frag im ersten Gespräch aktiv nach einem AVGS für ein Bewerbungscoaching. Er ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.

    AVGS im Gespräch ansprechen
  4. Monat 2–3

    Coaching läuft, Bewerbungen

    Du bewirbst Dich und dokumentierst Deine Eigenbemühungen. Was Dir zumutbar ist, ändert sich mit der Dauer.

    Zumutbarkeit verstehen
Stand: 29.09.2026
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Bewerbungscoaching – mit AVGS kostenlos für Dich

Geschrieben von

Redaktion frischgekündigt.de

Die Redaktion von frischgekündigt.de erklärt Fristen, Arbeitslosengeld und den Weg zurück in den Job – so, dass man es ohne Vorwissen versteht.

Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026Quellen: Bundesagentur für Arbeit, SGB III
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Ratgeber in drei Themen

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Häufige Fragen

Muss ich mich wirklich innerhalb von drei Tagen melden?

Nicht immer. Arbeitsuchend melden musst Du Dich spätestens drei Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses. Erfährst Du kürzer vorher davon, hast Du drei Tage Zeit, ab dem Tag, an dem Du es weißt. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden?

Arbeitsuchend meldest Du Dich, sobald Du von der Kündigung weißt. Arbeitslos meldest Du Dich spätestens am ersten Tag ohne Job – erst damit bekommst Du Arbeitslosengeld. Beides geht online oder vor Ort.

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit?

Nein, nicht immer. Ohne wichtigen Grund drohen bis zu zwölf Wochen. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn Dir sonst ohnehin eine Kündigung vom Arbeitgeber zum selben Zeitpunkt gedroht hätte – nicht wegen Deines Verhaltens – und die Abfindung höchstens ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld ungefähr?

60 % eines pauschal berechneten Nettogehalts, mit Kind 67 %. Grundlage ist in der Regel Dein Bruttogehalt aus den letzten zwölf Monaten. Genau rechnen kannst Du mit dem Selbstberechner der Agentur für Arbeit (öffnet in neuem Tab).

Habe ich ein Recht auf einen AVGS?

Nein, nicht für ein Coaching. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob ein Coaching Dir hilft. Wir sagen Dir per WhatsApp, wie Du das Gespräch angehst.

Was kostet mich das Bewerbungscoaching?

Nichts. Die Agentur für Arbeit bezahlt das Coaching über den Gutschein – bis zu 8.640 €. Für Dich bleiben keine Kosten.

Stand: 29.09.2026 · Quellen: § 38 (öffnet in neuem Tab), § 141 (öffnet in neuem Tab), § 149 (öffnet in neuem Tab), § 150 (öffnet in neuem Tab), § 159 (öffnet in neuem Tab), § 45 SGB III (öffnet in neuem Tab), Fachliche Weisungen der BA zu § 159 (öffnet in neuem Tab)

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